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Beruflicher Werdegang
Studium/Ausbildung
Studium
der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre in
München, Genf, Salzburg
Promotion:
1974
Rechtsanwalt
in München seit 1976
Geschäftsführer
des Bayerischen Bauindustrieverbandes 1976 - 1980
Honorarprofessor
für Baurecht an der Hochschule München seit Juni 2008
Seit
mehr als 25 Jahren ausschließlich im privaten Baurecht tätig
Mediationsausbildung
1998:
Mediationskurs bei den Rechtsanwälten Ponschab, Grilli und Duwe
2001:
Verhandeln nach Havard-Konzept
2004:
Wirtschaftsmediation bei der IHK München
Mediationsverständnis
Die Erfahrung von Mediationsverfahren lehrt, dass es keinen
besseren Weg gibt, bestehende Meinungsverschiedenheiten zwischen
zwei Vertragsparteien zu lösen. Dies auch in Bausachen. Ein
Versuch ist es in jedem Fall wert.
Veröffentlichungen, Lehrtätigkeit
Veröffentlichungen:

Herausgeber
und Autor des vierbändigen Werkes: "Erfolg in
Baustreitigkeiten", Praxishandbuch für den Anwalt mit 4.200
Seiten, 71. Aktualisierungs-
lieferung Herbst 2009
Skonto,
Preisnachlass beim Bauvertrag, 4. Auflage 1998, VOB/C
Der VOB/B-Check. Die
völlig neue Art VOB/B-Wissen zu testen und zu lernen, 6. Auflage
2002.
Kommentierung der DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten im
Beck'schen VOB-Kommentar VOB/C. Herausgegeben von
Englert/Katzenbach/Motzke, 2. Auflage 2008
Bearbeitung
des Kapitels: "Sicherheiten im Handbuch Fachanwalt Bau- und
Architektenrecht". Herausgegeben von Kuffer/Wirth, 2. Auflage
2008
Festschrift
für Steffen Kraus
Beitrag: "Die Verjährung von arglistigem Verschweigen und
Organisationsverschulden nach neuem Recht".
Festschrift
für Gerd Motzke, Beitrag: "Der Schutz der
Bauhandwerkerforderung"
Festschrift
für Horst Franke, "Zur Verpflichtung des Auftragnehmers, eine
verbrauchte Mängelansprüche-Sicherheit wieder aufzufüllen"
Weitere
Veröffentlichung u.a.
"Zur
Unwirksamkeit von Vertragserfüllungs- und
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern"
Baurecht 1995, 616 ff.
"Zur
Wertung von Skontoangeboten bei öffentlichen Aufträgen",
Baurecht 1998, 219
"Verjährungsvereinbarungen
auf dem Prüfstand", Baurecht 2004, 1666 ff.
"Die
Pflicht zur Bauteilöffnung durch Sachverständige bleibt
umstritten",
IFS 2006, 10 ff.
"Vom
Nutzen zu Einzelgesprächen bei der Schlichtung oder bei den
Mediation in Baustreitigkeiten", ARGE Baurecht Anwaltverein
2004, 68 ff.
"Das
Schiedsgutachten am Bau - der effektivste und kostengünstige Weg
zur außergerichtlichen Beilegung von Baustreitigkeiten". Der
Bausachverständige 2008, 54 ff.
Lehrtätigkeit:
Seit
vielen Jahren Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der
Hochschule München (FH)
Honorarprofessor für Baurecht an der Hochschule München seit
2008
Umfangreiche
Referententätigkeit u.a. für die Landeshauptstadt München, die
Deutsche Anwalt Akademie, Akademie Landschaftsbau Weihenstephan
und bei vielen Firmen interne Fortbildungsveranstaltungen.
Honorar
€ 250,00/Stunde
Persönliche Angaben
RA Prof. Dr. Dieter Kainz
Kanzlei Dr. Kainz & Partner
Maximiliansplatz 18
80333 München
Tel.: 089/ 21 66 66 - 0
Fax: 089/ 21 66 66 - 21
E-Mail:
kainz@kainz-partner.de
Homepage:
www.kainz-partner.de
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