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  Prof. Dr. Dieter Kainz

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Wirtschaftsmediator (IHK),
Jur. Sachverständiger und Schiedsrichter nach der SGO und der SO-Bau

www.kainz-partner.de

"Die Erfahrung von Mediations-
verfahren lehrt, dass es keinen besseren Weg gibt, bestehen-
de Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Vertragsparteien zu lösen."

    Beruflicher Werdegang

Studium/Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre in München, Genf, Salzburg

Promotion: 1974

Rechtsanwalt in München seit 1976

Geschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes 1976 - 1980

Honorarprofessor für Baurecht an der Hochschule München seit Juni 2008

Seit mehr als 25 Jahren ausschließlich im privaten Baurecht tätig
 


Mediationsausbildung

1998: Mediationskurs bei den Rechtsanwälten Ponschab, Grilli und Duwe

2001: Verhandeln nach Havard-Konzept

2004: Wirtschaftsmediation bei der IHK München


Mediationsverständnis

Die Erfahrung von Mediationsverfahren lehrt, dass es keinen besseren Weg gibt, bestehende Meinungsverschiedenheiten zwischen zwei Vertragsparteien zu lösen. Dies auch in Bausachen. Ein Versuch ist es in jedem Fall wert.


Veröffentlichungen, Lehrtätigkeit

Veröffentlichungen:

Herausgeber und Autor des vierbändigen Werkes: "Erfolg in Baustreitigkeiten", Praxishandbuch für den Anwalt mit 4.200 Seiten, 71. Aktualisierungs-
lieferung Herbst 2009

Skonto, Preisnachlass beim Bauvertrag, 4. Auflage 1998, VOB/C

Der VOB/B-Check. Die völlig neue Art VOB/B-Wissen zu testen und zu lernen, 6. Auflage 2002.

Kommentierung der DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten im Beck'schen VOB-Kommentar VOB/C. Herausgegeben von Englert/Katzenbach/Motzke, 2. Auflage 2008

Bearbeitung des Kapitels: "Sicherheiten im Handbuch Fachanwalt Bau- und Architektenrecht". Herausgegeben von Kuffer/Wirth, 2. Auflage 2008

Festschrift für Steffen Kraus
Beitrag: "Die Verjährung von arglistigem Verschweigen und Organisationsverschulden nach neuem Recht".

Festschrift für Gerd Motzke, Beitrag: "Der Schutz der Bauhandwerkerforderung"

Festschrift für Horst Franke, "Zur Verpflichtung des Auftragnehmers, eine verbrauchte Mängelansprüche-Sicherheit wieder aufzufüllen"

 

Weitere Veröffentlichung u.a.

 

"Zur Unwirksamkeit von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern"
Baurecht 1995, 616 ff.

"Zur Wertung von Skontoangeboten bei öffentlichen Aufträgen", Baurecht 1998, 219

"Verjährungsvereinbarungen auf dem Prüfstand", Baurecht 2004, 1666 ff.

"Die Pflicht zur Bauteilöffnung durch Sachverständige bleibt umstritten",
IFS 2006, 10 ff.

"Vom Nutzen zu Einzelgesprächen bei der Schlichtung oder bei den Mediation in Baustreitigkeiten", ARGE Baurecht Anwaltverein 2004, 68 ff.

"Das Schiedsgutachten am Bau - der effektivste und kostengünstige Weg zur außergerichtlichen Beilegung von Baustreitigkeiten". Der Bausachverständige 2008, 54 ff.

 

Lehrtätigkeit:

Seit vielen Jahren Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Hochschule München (FH)
Honorarprofessor für Baurecht an der Hochschule München seit 2008

Umfangreiche Referententätigkeit u.a. für die Landeshauptstadt München, die Deutsche Anwalt Akademie, Akademie Landschaftsbau Weihenstephan und bei vielen Firmen interne Fortbildungsveranstaltungen.


Honorar

€ 250,00/Stunde


Persönliche Angaben

RA Prof. Dr. Dieter Kainz
Kanzlei Dr. Kainz & Partner

Maximiliansplatz 18
80333 München

Tel.: 089/ 21 66 66 - 0
Fax: 089/ 21 66 66 - 21
E-Mail: kainz@kainz-partner.de
Homepage: www.kainz-partner.de