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Beruflicher Werdegang
Studium/Ausbildung
Jura-Studium Mainz
und Berlin 1955-1959
Referendariat OLG
Bezirke Düsseldorf und Koblenz 1959-1963
Richter in
Rheinland-Pfalz 1963-2000
zuletzt
Senatsvorsitzender (Zivilsenat 35 % Bausachen) und VizePräsident
des OLG Koblenz
Fachliche
Schwerpunkte
Bau-, Gesellschafts-,
Prozess- und Gebührenrecht (mehrere Jahre Vorsitzender einer
Kammer für Handelssachen und viele Jahre richterliche
Entscheidungen von Zivilrechtsstreitigkeiten aus allen
Rechtsgebieten)
Jetzt:
Schiedsrichter: Ca. 150 Verfahren, davon ca. 50 in den Jahren
2000-2009, meist als Vorsitzender, ca. 15% als Beisitzer (mehr
als 50 % Bausachen) Internationale Schiedsverfahren als
Vorsitzender: 6
Mediator seit 2003
bisher 21 Fälle, vorwiegend Bausachen, häufig auch wahrend der
Bauphase, bis auf einen Fall endeten alle mit einer Einigung
Mediationsausbildung
2002/2003
Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich 120 Zeitstunden +
30 Stunden Supervision
2008 45 Stunden
Zusatzausbildung Wirtschaftsmediation
Mediationsverständnis
Ich akzeptiere den
Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren, also insbesondere
die Grundsätze
Unabhängigkeit und
Objektivität
Der Mediator darf seine Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn er
sie bereits aufgenommen hat, nicht fortsetzen, bevor er nicht
alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen oder den
Anschein eines Interessenkonfliktes erwecken könnten, offen
gelegt hat. Die Offenlegungspflicht besteht im Mediationsprozess
zu jeder Zeit.
Unparteilichkeit
Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien
gegenüber stets unparteiisch zu sein und ist gehalten, im
Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.
Abschlussvereinbarung
und Freiwilligkeit
Der Mediator ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien
in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird und dass alle
Parteien die Bedingungen der Regelungen verstehen. Die Parteien
können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen,
ohne dies begründen zu müssen.
Strukturell vertrete
ich wie der neu gewählte Präsident des Dachverbandes Deutsches
Forum für Mediation Dr. Frank H. Schmidt aus Nürnberg
(ausdrücklich so von ihm und mir vorgetragen auf dem Podium der
ARGE Mediation beim Anwaltstag 2009 in Braunschweig) die
Ansicht, dass auch der Mediator eigene Gestaltungsanregungen in
die Parteiverhandlungen einbringen darf.
Veröffentlichungen, Lehrtätigkeit
Veröffentlichungen:

Insgesamt 7
Lehrbücher/Kommentare und ca. 150 Aufsätze
Zur Mediation
speziell:
MDR 2003, 919 Kosten
der Mediation
SchiedsVZ 2004, RVG:
Erste Gebührenprobleme für Schiedsverfahren und Mediation
AGS 2007, 343
Zusätzlichen Anwaltsgebühren für Teilnahme an gerichtlicher
Mediation
AGS 2007 , 393
Gerichtliche Mediation ist außergerichtliche Tätigkeit
Mitteilungsblatte
ARGE Mediation Das Recht in der Mediation
Kommentierung des §
34 RVG (u.a. Mediation) in meinem Gebührenkommentar RVG 3.A.
Kostenrecht in
Familiensachen Gieseking 2009 Kosten der Mediation
Lehrtätigkeit:
35 Jahre
Ausbildung Referendare
33 Jahre Ausbildung von Richtern
Dozent in 8 Kursen Ausbildung zum Mediator
Honorar
Meine Stundensätze
variieren zwischen 300,00 und 150,00 € je nach Schwierigkeit des
Falles, der wirtschaftlichen Bedeutung und der
Einkommensverhältnisse der Medianten
Sprachen - Verhandlungssicher
Deutsch, Französisch
Persönliche Angaben
Hans Helmut Bischof, Vizepräsident OLG a.D.
Schiedsrichter Mediator Gutachter
Stefan Andres Strasse 28
56077 Koblenz
Tel: 0261 1334895
Fax: 0261 1334896
E-Mail:
bischof.schiedsg@t-online.de
Homepage:
www.schiedsgericht-mediation.de
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