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  Hans Helmut Bischof

Schiedsrichter, Mediator, Gutachter

schiedsgericht-mediation.de

"Ich akzeptiere den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren, also insbesondere die Grundsätze Unabhängigkeit und Objektivität, Unparteilichkeit, Abschlussvereinbarung und Freiwilligkeit"

    Beruflicher Werdegang

Studium/Ausbildung

Jura-Studium Mainz und Berlin 1955-1959

Referendariat OLG Bezirke Düsseldorf und Koblenz 1959-1963

Richter in Rheinland-Pfalz 1963-2000

zuletzt Senatsvorsitzender (Zivilsenat 35 % Bausachen) und VizePräsident des OLG Koblenz

 

Fachliche Schwerpunkte

Bau-, Gesellschafts-, Prozess- und Gebührenrecht (mehrere Jahre Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen und viele Jahre richterliche Entscheidungen von Zivilrechtsstreitigkeiten aus allen Rechtsgebieten)

Jetzt: Schiedsrichter: Ca. 150 Verfahren, davon ca. 50 in den Jahren 2000-2009, meist als Vorsitzender, ca. 15% als Beisitzer (mehr als 50 % Bausachen) Internationale Schiedsverfahren als Vorsitzender: 6

Mediator seit 2003 bisher 21 Fälle, vorwiegend Bausachen, häufig auch wahrend der Bauphase, bis auf einen Fall endeten alle mit einer Einigung


Mediationsausbildung

2002/2003 Förderverein Mediation im öffentlichen Bereich 120 Zeitstunden + 30 Stunden Supervision

2008 45 Stunden Zusatzausbildung Wirtschaftsmediation


Mediationsverständnis

Ich akzeptiere den Europäischen Verhaltenskodex für Mediatoren, also insbesondere die Grundsätze

Unabhängigkeit und Objektivität
Der Mediator darf seine Tätigkeit nicht wahrnehmen bzw., wenn er sie bereits aufgenommen hat, nicht fortsetzen, bevor er nicht alle Umstände, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen oder den Anschein eines Interessenkonfliktes erwecken könnten, offen gelegt hat. Die Offenlegungspflicht besteht im Mediationsprozess zu jeder Zeit.

Unparteilichkeit
Der Mediator hat in seinem Handeln und Auftreten den Parteien gegenüber stets unparteiisch zu sein und ist gehalten, im Mediationsprozess allen Parteien gleichermaßen zu dienen.

Abschlussvereinbarung und Freiwilligkeit
Der Mediator ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien in voller Kenntnis der Sachlage erzielt wird und dass alle Parteien die Bedingungen der Regelungen verstehen. Die Parteien können sich jederzeit aus dem Mediationsverfahren zurückziehen, ohne dies begründen zu müssen.

Strukturell vertrete ich wie der neu gewählte Präsident des Dachverbandes Deutsches Forum für Mediation Dr. Frank H. Schmidt aus Nürnberg
(ausdrücklich so von ihm und mir vorgetragen auf dem Podium der ARGE Mediation beim Anwaltstag 2009 in Braunschweig) die Ansicht, dass auch der Mediator eigene Gestaltungsanregungen in die Parteiverhandlungen einbringen darf.


Veröffentlichungen, Lehrtätigkeit

Veröffentlichungen:

Insgesamt 7 Lehrbücher/Kommentare und ca. 150 Aufsätze

Zur Mediation speziell:

MDR 2003, 919 Kosten der Mediation

SchiedsVZ 2004, RVG: Erste Gebührenprobleme für Schiedsverfahren und Mediation

AGS 2007, 343 Zusätzlichen Anwaltsgebühren für Teilnahme an gerichtlicher Mediation

AGS 2007 , 393 Gerichtliche Mediation ist außergerichtliche Tätigkeit

Mitteilungsblatte ARGE Mediation Das Recht in der Mediation

Kommentierung des § 34 RVG (u.a. Mediation) in meinem Gebührenkommentar RVG 3.A.

Kostenrecht in Familiensachen Gieseking 2009 Kosten der Mediation

 

Lehrtätigkeit:

35 Jahre Ausbildung Referendare
33 Jahre Ausbildung von Richtern
Dozent in 8 Kursen Ausbildung zum Mediator


Honorar

Meine Stundensätze variieren zwischen 300,00 und 150,00 € je nach Schwierigkeit des Falles, der wirtschaftlichen Bedeutung und der Einkommensverhältnisse der Medianten


Sprachen - Verhandlungssicher

Deutsch, Französisch


Persönliche Angaben

Hans Helmut Bischof, Vizepräsident OLG a.D.
Schiedsrichter Mediator Gutachter

Stefan Andres Strasse 28
56077 Koblenz

Tel: 0261 1334895
Fax: 0261 1334896
E-Mail: bischof.schiedsg@t-online.de
Homepage: www.schiedsgericht-mediation.de